· Fachbeitrag · Arbeitnehmerüberlassung
Fremdpersonaleinsatz: Fallstricke und Gestaltung
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Die Politik diskutiert zur Durchsetzung gesundheitsschützender Maßnahmen im fleischverarbeitenden Gewerbe aktuell ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie. Ein Grund, das Thema Fremdpersonal grundsätzlich zu beleuchten. LGP erläutert Formen des Fremdpersonaleinsatzes in Unternehmen, mögliche Fallstricke und die rechtssichere Gestaltung. |
Formen des Fremdpersonaleinsatzes
Unternehmen haben vielfältige Gründe, neben den eigenen (Stamm-)Arbeitnehmern auch Fremdpersonal einzusetzen. Sie können bspw. eine kurze Auftragsspitze bewältigen oder sich der besonderen Expertise eines Dritten bedienen wollen. Ein solcher Einsatz kann rechtlich in verschiedene Formen gegossen werden: Zunächst kann er als Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) durchgeführt werden, aber auch als Werkvertrag bei Vereinbarung eines bestimmten Ergebnisses als Erfolg oder ‒ insbesondere bei höherwertigen Tätigkeiten ‒ als Dienstvertrag. Die rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen wie auch die Risiken unterscheiden sich erheblich.
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Arbeitnehmerüberlassung | Dienst- und Werkverträge |
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Wichtig | Hier zeigt sich der Unterschied eines Fremdpersonaleinsatzes auf Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen gegenüber der Arbeitnehmerüberlassung: Das Kundenunternehmen besitzt kein Weisungsrecht gegenüber Dienstleistern oder Werkunternehmern bzw. deren eingesetzten Ressourcen ‒ und eine Eingliederung ist zu vermeiden. |
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