03.07.2013 · Fachbeitrag · Arbeitslosengeld
Aufhebungsvertrag kann ohne Sperrzeit bleiben
| Sperrzeiten nach Abfindungsverträgen führen oftmals zum Streit zwischen entlassenen Arbeitnehmern und der Arbeitsagentur. Das LSG Bayern hat nun klargestellt, dass keine Sperrzeit eintritt, wenn der Arbeitgeber spätestens zum Zeitpunkt des Beendigungsvertrags hätte kündigen können. |
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