· Fachbeitrag · Arbeitslosengeld
Keine ALG-Sperre bei Aufhebungsvertrag
| Die Arbeitsagentur darf keine Sperrzeit verhängen, wenn eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag gegen Abfindung abschließt, um einer drohenden Arbeitgeberkündigung wegen ersatzlosen Wegfalls ihres Arbeitsplatzes zuvorzukommen. Das hat das BSG entschieden ( BSG, Urteil vom 2.5.2012, Az. B 11 AL 6/11 R ; Abruf-Nr. 121533 ). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 112 | ID 33757850