29.02.2016 · Fachbeitrag · Arbeitslosengeld
Keine Sperrzeit nach befristeter Beschäftigung
| Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte. Das hat das SG Speyer bejaht für den Fall, dass sich durch die Aufnahme des befristeten Jobs der Arbeitsweg drastisch verkürzte und der neue Arbeitgeber einen zirka 20 Prozent höheren Stundenlohn zahlte (SG Speyer, Urteil vom 17.2.2016, Az. S 1 AL 63/15; Abruf-Nr. 146447 ). |
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