03.06.2013 · Fachbeitrag · Arbeitslosengeld
Wo hat der Grenzgänger Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung?
| Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in seinem Wohnsitzstaat beziehen. Dies gilt nach Ansicht des EuGH auch dann, wenn der Arbeitnehmer zum Staat seiner letzten Beschäftigung besonders enge Bindungen aufrechterhalten hat (EuGH, Urteil vom 11.4.2013, Rs. C-443/11; Abruf-Nr. 131246 ). |
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