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  • · Fachbeitrag · Aushilfsbeschäftigung

    Beschäftigung von Studenten und Praktikanten -Neue Regeln in der Sozialversicherung

    | Die Spitzenorganisationen in der Sozialversicherung haben das gemeinsame Rundschreiben vom 27.07.2004 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studenten und Praktikanten überarbeitet. Das neue Rundschreiben wurde am 23.11.2016 veröffentlicht. Es bringt neue Regeln für die Beschäftigung von Studenten und Praktikanten. |

    Das Werkstudentenprivileg im Überblick

    Studenten, die neben ihrem Studium ein Beschäftigungsverhältnis ausüben, sind im Grunde versicherungspflichtig. Von diesem Grundsatz macht das Werkstudentenprivileg eine Ausnahme: Werkstudenten sind

    • in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei;