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  • · Fachbeitrag · Beitragsnachweis

    Neue Grundsätze für Beitragsnachweise ab 2014

    | Bereits jetzt haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger die Grundsätze bekannt gegeben, die ab 1. Januar 2014 für die Erstellung der Beitragsnachweise gelten. Unter anderem entfällt künftig der Korrektur-Beitragsnachweis, den Differenz-Beitragsnachweis wird es aber noch bis Ende 2014 geben. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Änderungen dar. |

     

    Noch kein einheitliches Rentenrecht

    Nach wie vor müssen Arbeitgeber den maßgeblichen Rechtskreis angeben, für den die Beiträge bestimmt sind. Bei Beschäftigten in den alten und neuen Bundesländern sind weiterhin zwei gesonderte Beitragsnachweise nötig.

     

    Kein Korrektur-Beitragsnachweis mehr

    Bis zum 31. Dezember 2013 sind Krankenversicherungsbeiträge für Zeiten vor dem 1. Januar 2009 der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zuzurechnen. Vom 1. Januar 2014 an fließen auch diese Altbeiträge in den Gesundheitsfonds. In der Folge muss für Beitragskorrekturen für Zeiten vor dem 1. Januar 2009 kein gesonderter Korrektur-Beitragsnachweis mehr erstellt werden.