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  • · Betriebliche Krankenversicherung

    Gruppenvertrag zur betrieblichen Krankenversicherung: Wann kann man Beiträge pauschalieren?

    Bild: Canva

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

    | Rund um die betriebliche Krankenversicherung tauchen immer wieder lohnsteuerliche Fragen auf. Aktuell hat LGP die Frage eines Lesers zu einem Gruppenvertrag zur betrieblichen Krankenversicherung erreicht. |

     

    Frage: Ein Betrieb möchte gerne für alle Arbeitnehmer einen Gruppenvertrag zur betrieblichen Krankenversicherung abschließen. Wie kann er die Beiträge pauschal versteuern, wenn der Sachbezugswert von 50 Euro bereits ausgeschöpft ist? Und wie ist das sozialversicherungsrechtlich?

     

    Antwort: Der Betrieb kann die Beiträge pauschal versteuern, wenn es sich bei der bKV um eine Sachzuwendung handelt, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und bei der der Arbeitnehmer kein Wahlrecht auf Geld hat. Außerdem muss die Pauschalierung nach § 37b EStG noch einheitlich erfolgen.

       

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