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  • 14.05.2020 · Nachricht · Corona-Pandemie/Sozialversicherungspflicht

    Fitnessstudio muss nachgeforderte SV-Beiträge vorläufig nicht zahlen

    | Ein Fitnessstudio muss die vom Rentenversicherungsträger nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge vorläufig nicht zahlen und erhält die bereits eingezogenen Beiträge zurück. So hat das LSG Bayern in einem Verfahren über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. |