14.05.2020 · Nachricht · Corona-Pandemie/Sozialversicherungspflicht
Fitnessstudio muss nachgeforderte SV-Beiträge vorläufig nicht zahlen
| Ein Fitnessstudio muss die vom Rentenversicherungsträger nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge vorläufig nicht zahlen und erhält die bereits eingezogenen Beiträge zurück. So hat das LSG Bayern in einem Verfahren über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig