· Fachbeitrag · Elterngeld
Insolvenzgeld wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt
| Insolvenzgeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 BEEG und daher nicht elterngeldsteigernd zu berücksichtigen. Zu diesem Schluss gelangt das LSG Nordrhein-Westfalen. |
Denn maßgeblich für das Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist allein das steuerpflichtige Bruttoeinkommen. Da das Insolvenzgeld steuerfrei ist, fällt es schon deshalb nicht unter den Begriff des Einkommens (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.6.2011, Az. L 13 EG 7/11; Abruf-Nr. 120066).
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 40 | ID 31103380