20.12.2013 · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung auch bei mutwilliger Selbstverletzung
| Schlägt ein Arbeitnehmer in Rage mit der Faust auf ein Verkaufsschild und bricht sich dabei die Hand, verliert er nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Zu diesem Ergebnis gelangt das LAG Hessen. Es definiert das Verschulden im Entgeltfortzahlungsrecht anders als im allgemeinen Zivilrecht. |
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