· Fachbeitrag · Entgeltumwandlung
Spitzenverbände erschweren Entgeltumwandlungen auch in der Sozialversicherung deutlich
von Rechtsanwalt Otfrid Böhmer, Director bei der WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
| Das Zusätzlichkeitserfordernis ist seit dem 01.01.2020 gesetzlich für das Steuerrecht neu definiert. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben nachgezogen. Die geänderte Auffassung für die Sozialversicherung gilt auch für Bestandsfälle ab dem 01.01.2022. LGP macht Sie mit den Details vertraut. |
Bisherige Sicht in der Sozialversicherung ist obsolet
In der SvEV ist geregelt, dass lohnsteuerfrei belassene oder pauschalbesteuerte Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen beitragsfrei belassen werden können, sofern sie zusätzlich gewährt werden. Bislang wurde die Auffassung vertreten, dass das Zusätzlichkeitserfordernis im Steuerrecht restriktiver gefasst ist als im Beitragsrecht. Dies hat sich nun geändert.
Neue Sicht der Spitzenverbände
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich auf ein neues Verständnis des Zusätzlichkeitserfordernisses festgelegt (Schreiben vom 11.11.2021, Abruf-Nr. 227946). Sie orientieren sich bei der Auslegung des Zusätzlichkeitserfordernisses an der steuerrechtlichen Neudefinition in § 8 Abs. 4 EStG.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig