· Fachbeitrag · Flexible Arbeitszeitregelungen
Spielregeln des Sabbaticals kennen und arbeitsvertragliche Voraussetzungen schaffen
| Es gibt immer wieder Arbeitnehmer, die ein Sabbatical einlegen wollen. Diese möchten für längere Zeit aus dem Job aussteigen und anschließend wieder dorthin zurückzukehren. Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical besteht, sollten sich Arbeitgeber mit den Einzelheiten in der Anspar- und Freizeitphase vertraut machen. Und sie sollten beizeiten die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen schaffen, damit ein Sabbatical möglich werden kann. Denn ein Sabbatical hat auch für den Arbeitgeber Vorteile. |
Kein gesetzlicher Anspruch auf Sabbatical
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) schafft die Grundlage für flexible Arbeitszeiten und macht so auch eine Auszeit möglich. Voraussetzung für die Anwendung des TzBfG ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Weiter muss eine Betriebsgröße von mehr als 15 Mitarbeitern, ohne Berücksichtigung der Personen in Berufsbildung, gegeben sein (§ 8 Abs. 7 TzBfG).
WICHTIG | Aus dem TzBfG leitet sich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Sabbatical ab. Im Gegenteil: Der Arbeitgeber kann das Sabbatical jederzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen (§ 8 Abs. 4 TzBfG).
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