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Umlagesatz für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft sinkt
| Die Umlage 2 (U2), die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, sinkt bei Minijobs zum 1. Januar 2018 von 0,30 Prozent auf 0,24 Prozent. Der Erstattungssatz beträgt unverändert 100 Prozent. Das hat die Minijobzentrale mitgeteilt. |
Die Höhe der Umlage 1 (U1) für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit bleibt bei 0,90 Prozent. Der Erstattungssatz bleibt ebenfalls bei 80 Prozent.
Quelle: ID 45037405