· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Anhebung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen und weitere Neuerungen geplant
| Der Bundestag hat am 22.04.2021 beschlossen, die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung im Jahr 2021 erneut vorübergehend anzuheben. Darüber hinaus ist eine neue Meldepflicht über die krankenversicherungsrechtliche Absicherung der kurzfristig Beschäftigten beschlossen worden. Die Entscheidung des Bundesrats steht noch aus. |
Ab März 2021 gelten neue Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen
Die Zeitgrenzen sollen für die Zeit vom 01.03.2021 bis 31.10.2021 von derzeit drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen auf vier Monate bzw. 102 Arbeitstage angehoben werden.
Wichtig | Aus Bestandschutzgründen soll die Ausweitung der Zeitgrenzen nicht für Beschäftigungsverhältnisse gelten, die vor Inkrafttreten dieser Regelung begonnen wurden. Diese Beschäftigungen sind bis dahin nur dann kurzfristig zu melden, wenn die Beschäftigung bis längstens drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und bei einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro im Monat nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig