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  • · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Höhere Umlagesätze U1 und U2 für Minijobs zum 01.10.2020

    | Für Minijob-Arbeitgeber stiegen zum 01.10.2020 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten. Auslöser für die Anhebung sind die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen. |

     

    Neu: seit 01.10.2020

    Alt: bis 30.09.2020

    Umlage U1: Erstattung bei Krankheit

    1,0 %

    0,9 %

    Umlage U2: Erstattung bei Mutterschaft

    0,39 %

    0,19 %

     

     

    Wichtig | Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert. Diese liegt weiterhin im Krankheitsfall bei 80 Prozent und bei einer Mutterschaft sogar bei 100 Prozent.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 171 | ID 46892329