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  • 05.04.2023 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Weg zum Briefkasten zum Versand einer AU-Bescheinigung

    | Der Weg zum Postbriefkasten, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu übersenden, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das BSG auf die Revision einer Krankenkasse hin entschieden. Die Berufsgenossenschaft muss der Krankenkasse daher Kosten für Krankenbehandlung und geleistetes Krankengeld erstatten. |