· Fachbeitrag · Hinzuverdienst
Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten
| Witwen, Witwer oder Waisen können neben den Hinterbliebenenrenten in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass das ihre Rente mindert. Ein Leser hätte gern gewusst, welche Freibeträge aktuell gelten. |
Unsere Antwort | Die Freibeträge sind vom Rentenwert West und Ost abhängig. Da sich die Werte zum 1. Juli 2012 geändert haben, gelten aktuell folgende Freibeträge.
| ||
West | Ost | |
Witwen-/Witwerrente | 741,05 Euro | 657,89 Euro |
Zuzüglich pro waisenrentenberechtigtes Kind | 157,19 Euro | 139,55 Euro |
Waisenrente nach dem 18. Lebensjahr | 494,03 Euro | 438,59 Euro |
Weiterführender Hinweis
- Die „Hinzuverdienstgrenzen“ finden Sie auf lgp.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen und Checklisten → Rentner
Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 40 | ID 37812860