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Insolvenzgeldumlage 2020 bei 0,06 Prozent
| Die Insolvenzgeldumlage beträgt zum 01.01.2020 weiter 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Das sieht die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 vor. Die Insolvenzgeldumlage wurde zuletzt 2018 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent gesenkt. |
Weiterführender Hinweis
- Entwurf der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 → Abruf-Nr 211738
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 199 | ID 46188874