· Fachbeitrag · Insolvenzgeld
Keine Insolvenzumlage für Wohnungseigentümergemeinschaft
| Beschäftigt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für Verwaltungs- und Instandhaltungsaufgaben Arbeitnehmer, kann sie in ihrer Funktion als Arbeitgeber zur Zahlung von Sozialabgaben verpflichtet sein. Eine Insolvenzgeldumlage entsteht allerdings nicht, stellte das BSG klar. Jetzt heißt es schnell reagieren und überzahlte Beiträge zurückfordern. |
Hintergrund | Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Insolvenz gesetzlich ausgeschlossen (§ 11 Abs. 3 WEG). Daher sind sie - so das BSG - nicht zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage verpflichtet (BSG, Urteil vom 23.10.2014, B 11 AL 6/14 R; Abruf-Nr. 143308).
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 200 | ID 43079394