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  • 04.03.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    Beitragspflicht für Zahlungen aus einer Direktversicherung

    | Freiwillig gesetzlich krankenversicherte (ehemalige) Arbeitnehmer müssen es hinnehmen, dass Auszahlungen aus einer Direktversicherung auch dann in die Bemessung der Beiträge für die Krankenversicherung einbezogen werden, wenn die Zahlungen zum Teil auf eigenen Leistungen beruhen. Das hat das LSG Rheinland Pfalz für zwei Fälle entschieden. |