18.10.2022 · Nachricht · Krankenversicherung
Beitragszuschuss des Arbeitgebers: Rechtsweg zu Sozialgerichten
| Für den Anspruch auf den Beitragszuschuss nach § 172a SGB VI für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. Dies hat das LSG Bayern im Fall einer aufgrund eines sog. Honorararztvertrags tätigen Ärztin entschieden und sich dabei auf die Regelungssystematik in § 257 Abs. 2 SGB V bezogen. |
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