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  • · Nachricht · Krankenversicherung

    Kapitalleistungen aus Direktversicherungen beitragspflichtig

    | Die Kapitalleistungen aus Direktversicherungen sind als betriebliche Altersversorgung beitragspflichtig. Die Beitragspflicht ist nicht durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.08.2017 entfallen, das seit 01.01.2018 die betrieblichen „Riesterrenten“ von der Beitragspflicht ausnimmt (BSG, Urteil vom 01.04.2019, Az. B 12 KR 19/18 R, Abruf-Nr. 208255 ). |

    Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 109 | ID 45860413

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