· Nachricht · Krankenversicherung
Vorauszahlung zur KV/PV einer freiwillig versicherten Person?
| Ein Leser fragt: „Im Lehrvideo 33 wird die steuerliche Gestaltung durch die Beitragsvorauszahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen vorgestellt. Was ist mit freiwillig gesetzlich versicherten Unternehmern und Arbeitnehmern? Können auch diese profitieren?“ |
Antwort | Von dem Steuersparmodell können freiwillig gesetzlich versicherte Personen profitieren. Voraussetzung ist allerdings, dass die freiwillig gesetzlich versicherte Person die Beiträge an den Versicherer überweist. Nur dann kann eine freiwillige Vorauszahlung geleistet werden.
- Bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Unternehmer ist dies der Regelfall. Daher stößt man dort auch auf keine Probleme.
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