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Telefonische Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31.05.2022 verlängert. |
Hintergrund | Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen nach wie vor klein zu halten, sollen Versicherte eine Krankschreibung (Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit) bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Diese Sonderregelung hilft, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und schützt damit Patienten wie auch die dortigen Mitarbeiter, so der G-BA.
Quelle: ID 48138310