01.07.2022 · Nachricht · Künstlersozialversicherung
Flamenco-Kurse ist keine Lehre von darstellender Kunst
| Eine selbstständige Tanzdozentin, die seit 2017 hauptberuflich eine Flamencoschule betreibt, hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden. |
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