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  • 16.04.2019 · Nachricht · Künstlersozialversicherung

    Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers kann abgabepflichtig sein

    | Eine Agentur für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit in der Rechtsform einer GmbH muss für das an ihren selbstständigen GmbH-Geschäftsführer gezahlte Gehalt Künstlersozialabgaben entrichten, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Geschäftsführertätigkeit die künstlerischen/publizistischen Anteile überwiegen. Zu diesem Ergebnis ist das LSG Bayern gelangt. Auch Bereiche, die im Rahmen neuer, digitaler Formen von Öffentlichkeitsarbeit maßgeblich am kreativen Wertschöpfungsprozess teilhaben, seien in die Künstlersozialabgabepflicht einzubeziehen. |