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  • 05.02.2015 · Fachbeitrag · Künstlersozialversicherung

    Tanzschule muss für Musiker Künstlersozialabgabe zahlen

    | Eine Tanzschule muss für Honorare, die sie an selbstständige Musiker für deren Auftritt bei Abschlussbällen zahlt, Künstlersozialabgabe entrichten. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. |