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  • · Nachricht · Kurzarbeitergeld

    Bis zum 31.12.2022 erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

    | Bis zum 31.12.2022 besteht der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld fort. Die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung vom 23.06.2022 wurde dazu verlängert und die entsprechende Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. |

     

    Die Verordnung regelt im Einzelnen:

    • Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt.

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