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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
| Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung via Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert. |
Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld regelt im Einzelnen:
- Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30.06.2023 herabgesetzt:
- Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
- Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
- Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30.06.2023.
Weiterführender Hinweis
- Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, Kurzarbeitergeldzugangsverordnung ‒ KugZuV, Referentenentwurf → Abruf-Nr. 232895
Quelle: Ausgabe 01 / 2023 | Seite 1 | ID 48960987