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  • · Nachricht · Kurzarbeitergeld

    Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

    | Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung via Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert. |

     

    Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld regelt im Einzelnen:

    • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30.06.2023 herabgesetzt:
      • Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
      • Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
    • Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30.06.2023.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, Kurzarbeitergeldzugangsverordnung ‒ KugZuV, Referentenentwurf → Abruf-Nr. 232895
    Quelle: Ausgabe 01 / 2023 | Seite 1 | ID 48960987