· Nachricht · Kurzarbeitergeld
Keine Regelung der Arbeitszeit im Anstellungsvertrag ‒ kein Kurzarbeitergeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
| Ist im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers eine bestimmte Arbeitszeitdauer nicht vereinbart, so lässt sich im Rahmen der Regelungen über das Kurzarbeitergeld (KuG) mangels Bezugspunkt ein Arbeitsausfall und daraus resultierend ein arbeitsausfallbedingter Entgeltausfall nicht feststellen. Das hat das SG Magdeburg entschieden und die Nichtbewilligung von KuG für die Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH als rechtmäßig angesehen (SG Magdeburg, Urteil vom 02.12.2024, Az. S 20 AL 193/21, Abruf-Nr. 246514 ). |
Quelle: ID 50320256