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  • 21.01.2022 · Nachricht · Kurzarbeitergeld

    Trotz Lockdown – ohne Anzeige des Arbeitsausfalls kein KuG

    | Zeigt ein Betrieb bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung den „Lockdown“-bedingten Arbeitsausfall nicht rechtzeitig an, erhält er kein Kurzarbeitergeld. Das hat das SG Landshut im Fall eines Hotel- und Gastronomiebetriebs entschieden, der erst Anfang Februar 2021 für die Monate November und Dezember 2020 den Arbeitsausfall angezeigt hatte. |