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  • 08.01.2016 · Fachbeitrag · Lohnzuschläge

    Nur zusätzliche SFN-Zuschläge bleiben sozialversicherungsfrei

    | Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN)sind beitragsfrei, wenn sie auf den üblichen Grundlohn hinzugerechnet werden. Sind im Grundlohn bereits Zuschläge enthalten, fallen darauf Sozialabgaben an. Das hat das LSG Hessen für die Vergütung bei Rufbereitschaft entschieden. |