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  • 21.04.2023 · Nachricht · Pflegeversicherung

    Reform der Pflegeversicherung: Neue Beitragssätze seit 01.07.2023

    | Seit 01.07.2023 wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Ab zwei Kindern gibt es einen Abschlag. Arbeitgeber lassen sich am besten von den Arbeitnehmern das Geburtsdatum der Kinder nachweisen, weil der Abschlag nach der jeweiligen Erziehungsphase wieder entfällt. |