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  • · Fachbeitrag · Rentenversicherung

    Franchise-Aerobic-Trainerin ist versicherungspflichtig

    | Eine selbstständige Aerobic-Trainerin, die für ein Franchise-Unternehmen arbeitet, ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. |

     

    Eine Aerobic-Trainerin ist dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie eine Lehrtätigkeit ausübt (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Das ist nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg bei einer Franchisenehmerin von „LesMills“ der Fall. Denn die Trainerin vermittelt primär bestimmte Bewegungsabläufe, die regelmäßig von „LesMills“ neu zusammengestellt werden und die sie als Franchisenehmerin übernehmen muss (Urteil vom 3.5.2011, Az: L 11 R 4166/09; Abruf-Nr. 112240).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 149 | ID 28016730