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  • · Fachbeitrag · Rentenversicherungspflicht

    Befreiung eines angestellten Juristen von RV-Pflicht

    Eine Person, die Mitglied der Rechtsanwaltskammer und daher Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist und nunmehr abhängig unbefristet als Volljurist arbeitet, hat Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie die in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI genannten Voraussetzungen erfüllt. Nach Ansicht des SG Düsseldorf ist es nicht erforderlich, dass die Person darüber hinaus ungeschriebene Tatbestandsmerkmale erfüllt, nämlich rechtsberatend, rechtsentscheidend, rechtsanwendend und rechtsvermittelnd tätig zu sein, wie es die Rentenversicherungsträger verlangen (Urteil vom 2.11.2010, Az: S 52 R 230/09; Abruf-Nr. 111359).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 75 | ID 26764990