· Fachbeitrag · Rentner
Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge für Hinterbliebenenrenten
| Zum 1. Juli werden die Renten etwas angehoben. Damit erhöhen sich auch geringfügig die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, bis zu denen keine Rentenkürzung eintritt, sowie die Freibeträge für Hinterbliebenenrenten. |
Weiterführender Hinweis
- Die aktuellen und die zum 1. Juli 2015 geltenden Werte finden Sie in der Übersicht „Rentner: Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge für Hinterbliebenenrenten“ auf lgp.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen und Checklisten → Lohnabrechnung
Quelle: Ausgabe 04 / 2015 | Seite 58 | ID 43281671