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  • · Fachbeitrag · Rentner

    Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge für Hinterbliebenenrenten

    | Zum 1. Juli werden die Renten etwas angehoben. Damit erhöhen sich auch geringfügig die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, bis zu denen keine Rentenkürzung eintritt, sowie die Freibeträge für Hinterbliebenenrenten. | 

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die aktuellen und die zum 1. Juli 2015 geltenden Werte finden Sie in der Übersicht „Rentner: Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge für Hinterbliebenenrenten“ auf lgp.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen und Checklisten → Lohnabrechnung
    Quelle: Ausgabe 04 / 2015 | Seite 58 | ID 43281671