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  • · Fachbeitrag · Rentner

    Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner und höhere Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten

    | Aufgrund der gestiegenen Rentenwerte haben sich zum 1. Juli 2011 in den neuen Bundesländern die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner erhöht. Gleichzeitig wurden die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten angehoben. |

     

    Die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern bleiben unverändert, weil sie ausgehend von der Bezugsgröße West berechnet werden und diese unverändert geblieben ist. Dagegen ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen in den neuen Bundesländern, weil sie auch vom Quotienten der Rentenwerte abhängig sind.

     

    Hinzuverdienstgrenzen (Stand 1. Juli 2011)

    Rentenart

    maximaler monatlicher Hinzuverdienst
    West
    Ost
    alt
    neu

    Altersvollrente vor Ende des 65. Lebensjahrs

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    Altersrente vor Ende des 65. Lebensjahrs

    • 2/3-Teilrente
    498,23 Euro

    441,99 Euro

    442,00 Euro

    • 1/2-Teilrente
    728,18 Euro

    645,99 Euro

    646,00 Euro

    • 1/3-Teilrente
    958,13 Euro

    849,98 Euro

    850,00 Euro

    Erwerbsunfähigkeitsrente

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    Volle Erwerbsminderungsrente

    • in voller Höhe

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    400,00 Euro

    • 3/4-Teilrente

    651,53 Euro

    577,99 Euro

    578,00 Euro

    • 1/2-Teilrente

    881,48 Euro

    781,98 Euro

    782,00 Euro

    • 1/4-Teilrente

    1.073,10 Euro

    951,98 Euro

    952,00 Euro

    Teilweise Erwerbsminderungsrente

    • in voller Höhe

    881,48 Euro

    781,98 Euro

    782,00 Euro

    • 1/2-Teilrente

    1.073,10 Euro

    951,98 Euro

    952,00 Euro

    WICHTIG | Witwen, Witwer oder Waisen können neben den Hinterbliebenenrenten in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass das ihre Rente mindert. Seit 1. Juli 2011 gelten folgende Freibeträge.

    Monatliche Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten (Stand 1. Juli 2011)

     

    West
    Ost

    Witwenrente

    725,21 Euro
    643,37 Euro

    Zuzüglich pro waisenrentenberechtigtes Kind

    153,83 Euro
    136,47 Euro

    Waisenrente nach dem 18. Lebensjahr

    483,47 Euro
    428,91 Euro

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 141 | ID 28140210