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  • · Fachbeitrag · Ruhestand/Altersrente

    Smart Exit ‒ Teil 4: So lässt sich Vorruhestand gestalten

    von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

    | Ein Smart-Exit- oder Ruhestandsmodell ist für Unternehmen heute unerlässlich. LGP macht Sie in einer Serie mit den vier vom Gesetzgeber vorgesehenen Ruhestandsmodellen Lebensarbeitszeitkonten, Altersteilzeit, Vorruhestand und Ausgleich der Rentenabschläge vertraut. Der vierte Beitrag erläutert Ihnen nachfolgend anhand von Beispielen, wie sich Vorruhestand gestalten lässt. |

    Modell 3: Vorruhestand

    Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Vorruhestand und Altersteilzeit unterscheiden sich im Wesentlichen darin, dass der Arbeitnehmer beim Vorruhestand keine Arbeitsleistung mehr erbringt. Er erhält Geldleistungen bis zum Bezug einer Vollrente wegen Alters. Deshalb ist die Altersteilzeit kein Modell des Vorruhestands.

     

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Vorruhestand. Und es gibt keine staatliche Förderung durch das Vorruhestandsgesetz mehr; diese ist zum 31.12.1988 ausgelaufen. Gleichwohl werden immer noch Vorruhestandsregelungen (etwa in Tarifverträgen) getroffen, um Arbeitnehmern den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern.