24.10.2017 · Nachricht · Sozialversicherung
Beiträge in ausländische Sozialversicherung aufteilen
| Fallen für Arbeitnehmer – z. B. „Inbounds“ oder Grenzgänger – Globalbeiträge in eine ausländische Sozialversicherung an, hängt der Abzug als Sonderausgabe beim Arbeitnehmer von der richtigen Einordnung nach deutschem Steuerrecht ab. Der Arbeitgeber muss die Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe 2018 für die neun europäischen Länder mit Globalbeiträgen bekannt gegeben (BMF, Schreiben vom 09.10.2017, Az. IV C 3 – S 2221/09/10013 :001, Abruf-Nr. 197007 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig