16.09.2015 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Beiträge in ausländische Sozialversicherung aufteilen
| Fallen für einen Arbeitnehmer – insbesondere für „Inbounds“ oder Grenzgänger – Globalbeiträge in eine ausländische Sozialversicherung an, hängt der Abzug als Sonderausgabe beim Arbeitnehmer von der richtigen Einordnung nach deutschem Steuerrecht ab. Der Arbeitgeber muss die Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Das BMF hat nun die Aufteilungsmaßstäbe für 2016 für die europäischen Länder bekanntgegeben, die einen (vom Arbeitnehmer mitfinanzierten) Globalbeitrag erheben. |
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