· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Freie Mitarbeit eines Physiotherapeuten in einer Praxis
| Ein Physiotherapeut, der als freier Mitarbeiter in einer Praxis tätig ist, kann selbstständig tätig sein, auch wenn er nicht selbst mit den Kostenträgern abrechnet (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.5.2011, Az: L 11 R 1075/11 ER-B; Abruf-Nr. 112702 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 148 | ID 28556630