25.10.2024 · Nachricht · Sozialversicherungsbeiträge
Kein billigendes Inkaufnehmen der Versicherungspflicht von GGf – Erhebung von Säumniszuschlägen ist rechtswidrig
| Die langjährige Berufserfahrung eines Steuerberaters oder das Versäumnis eines Statusfeststellungsantrags lassen nicht ohne Weiteres auf ein billigendes Inkaufnehmen der Verletzung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht schließen. Dies hat das LSG Bayern im Streit um die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Säumniszuschlägen gegenüber einer Steuerberater-GmbH klargestellt. |
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