· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Krankenhaus
| Beamtete Hochschullehrer, die daneben als Chefärzte an einem Krankenhaus im Bereich der Krankenversorgung tätig sind, stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Krankenhaus und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das hat das LSG Baden-Württemberg im Fall einer Krankenhaus-GmbH klargestellt. Trotz ihrer herausgehobenen Qualifikation und Stellung sind sie als Chefärzte in die Organisations- und Weisungsstruktur der Krankenhaus-GmbH eingliedert ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2020, Az. L 7 BA 1208/18, Abruf-Nr. 216831 ). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 2 | ID 46716289