05.03.2021 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
BSG hält Mitglied eines Stiftungsvorstands für sv-pflichtig
| Ein Vorstandsmitglied eines dreiköpfigen Vorstands einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig beschäftigt, wenn er nicht nach eigenem Gutdünken handeln kann. Das hat das BSG entschieden. |
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