· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Chauffeur in Fahrdienst-Unternehmen ist sv-pflichtig
| Ein Chauffeur ist bei einem Fahrdienstleistungsunternehmen abhängig beschäftigt, wenn er in die betriebliche Organisation eingegliedert und den Weisungen seines Auftraggebers unterworfen ist, kein unternehmerisches Risiko trägt, die Fahrdienstleistungen über das Unternehmen abgerechnet werden, dieses die Fahrzeuge stellt und die Kosten trägt. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden. |
Allein die Tatsache, dass der Chauffeur ein Gewerbe angemeldet hat, lässt für das LSG noch nicht den Schluss auf eine selbstständige Tätigkeit zu. Denn die Anmeldung eines Gewerbes und die Vergütung in Form von Rechnungen setzen zwar eine selbstständige Tätigkeit voraus, begründen aber für sich allein keine solche (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2021, Az. L 26 BA 61/19, Abruf-Nr. 229111).