· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Gering beteiligter Geschäftsführer kann selbstständig sein
| Ein geringer und für eine Sperrminorität bzw. ein Vetorecht nicht ausreichender Anteil am GmbH-Stammkapital ist nach Ansicht des SG Stade nur ein Indiz für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers. Dieses ist aber widerlegbar. |
Im Urteilsfall hat das SG einen Geschäftsführer einer GmbH, die Transportversicherungen vermittelte, als selbstständig eingestuft (SG Stade, Urteil vom 14.11.2011, Az. S 29 KR 123/06; Abruf-Nr. 122438). Für diese Wertung sprachen:
- Der Geschäftsführer hatte sich mit einem „Startgeld“ von 120.000 Euro in die GmbH eingekauft. Eine solche Summe dürfte nach Ansicht des SG selten zu Beginn einer abhängigen Beschäftigung gezahlt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig