11.11.2021 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Keine Versicherungspflicht von Beiratsmitglied einer GmbH
| Werden in einer GmbH sämtliche Rechte der Gesellschafterversammlung auf einen Beirat übertragen, den der Minderheitsgesellschafter beherrscht, unterliegt der Minderheitsgesellschafter nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, so das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 28.07.2021, Az. L 5 BA 659/18, Abruf-Nr. 225578 ). |
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