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  • 26.03.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    LSG Berlin-Brandenburg sieht Sub- bzw. Fachplaner für Fassadentechnik als selbstständig tätig an

    | Ein Fachplaner, der für ein Ingenieurbüro projektbezogen hochspezialisierte Leistungen der Fassadenplanung erbringt und weder nennenswert in die Arbeitsorganisation des Büros eingegliedert ist noch Weisungen des Büros unterliegt, ist selbstständig tätig. Diese Auffassung vertritt das LSG Berlin-Brandenburg. |

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