18.10.2019 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Notarzt im Rettungsdienst ist sozialversicherungspflichtig
| Die Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst eines Landkreises ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Das hat das SG Dortmund entschieden. |
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