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  • 18.10.2019 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Notarzt im Rettungsdienst ist sozialversicherungspflichtig

    | Die Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst eines Landkreises ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Das hat das SG Dortmund entschieden. |